HR-RADAR

EU-Plattformrichtlinie: Wen die Beweislastumkehr trifft, und wen nicht

Bis zum 2. Dezember 2026 muss die EU-Plattformrichtlinie umgesetzt sein. Die Beschäftigungsvermutung, um die es dabei geht, gilt für Arbeit über digitale Plattformen. Was das für Softwareunternehmen mit Freelancern bedeutet, und was nicht.

Im Gesetzgebungsverfahren Stand 12.10.2026· geprüft am 11.09.2026· 2 Min. Lesezeit

Bis zum 2. Dezember 2026 muss die EU-Plattformrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2831) in nationales Recht umgesetzt sein. In vielen Beiträgen wird sie so gelesen, als drehe sie für jede Zusammenarbeit mit Selbstständigen die Beweislast um. Das ist nicht der Fall, und die Nuance lohnt sich, weil sie darüber entscheidet, wo Ihr tatsächliches Risiko liegt.

Die widerlegbare Vermutung

Kern der Richtlinie ist eine gesetzliche Vermutung: Das Vertragsverhältnis zwischen einer digitalen Arbeitsplattform und einer Person, die über diese Plattform Plattformarbeit leistet, gilt als Arbeitsverhältnis, wenn die Plattform Kontrolle und Steuerung ausübt. Die Vermutung ist widerlegbar, die Beweislast liegt dann bei der Plattform.

Der Begriff ist eng definiert. Eine digitale Arbeitsplattform erbringt einen Dienst, der zumindest teilweise elektronisch auf Abruf erbracht wird, bei dem die Organisation von Arbeit ein wesentlicher Bestandteil ist und der automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme einsetzt. Gemeint sind Lieferdienste, Fahrdienste und Crowdwork-Marktplätze, die Aufträge per App zuteilen und bewerten.

Wen die Vermutung nicht trifft

Ein Softwareunternehmen, das einen Freelancer direkt beauftragt, ist keine digitale Arbeitsplattform. Ein Portal, das lediglich Kontakte vermittelt und danach nichts mehr organisiert, ist es auch nicht. Für diese Konstellationen führt die Richtlinie keine Beweislastumkehr ein.

Ob der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung über die Richtlinie hinausgeht, ist offen. Einen Entwurf, der die Vermutung auf alle Solo-Selbstständigen ausdehnt, gibt es nach unserem Stand nicht.

Warum das Thema Softwareunternehmen trotzdem betrifft

Das Risiko für Ihr Unternehmen entsteht nicht durch die Richtlinie, sondern durch das geltende deutsche Recht. Nach § 7 SGB IV entscheidet das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Vertragstext. Wer über Jahre mit denselben Freelancern arbeitet, sie in Sprints einplant, Arbeitsmittel stellt und feste Termine erwartet, hat mehrere Merkmale abhängiger Beschäftigung erfüllt, ganz ohne Plattform.

Zwei Entwicklungen erhöhen den Druck: Die Deutsche Rentenversicherung setzt ihre Prüfsoftware KIRA 2026 flächendeckend ein. Und die Richtlinie zeigt, wohin die Richtung in Europa geht: Wer Weisung und Kontrolle ausübt, muss sich erklären können.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, mit wie vielen Solo-Selbstständigen Sie dauerhaft arbeiten.
  • Bringen Sie Verträge und gelebte Praxis in Übereinstimmung: eigene Arbeitsmittel, eigene Zeiteinteilung, keine Teilnahmepflicht an internen Regelterminen.
  • Nutzen Sie das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für die Fälle, bei denen Sie unsicher sind.
  • Wo die Merkmale klar für Beschäftigung sprechen: Bieten Sie eine Anstellung an, solange Sie es aus freien Stücken tun.

Sie haben für Fragen wie diese keine eigene Personalabteilung? HR-Sparring ist die externe Personalleitung für Softwareunternehmen, für 1.850 € im Monat. Und wenn Stellen offen sind: Recruiting für Softwareunternehmen zum Festpreis, 2.650 € im Monat.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, Volltext Quelle (geprüft am 11.09.2026)
  2. IHK Koblenz: Die Plattformrichtlinie Quelle (geprüft am 11.09.2026)
  3. § 7a SGB IV, Statusfeststellungsverfahren Quelle (geprüft am 11.09.2026)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
HR-Update per E-Mail
Kostenlose Potenzialanalyse

Wo brennt es bei Ihnen am meisten?

Finden Sie es in einer kostenlosen Potenzialanalyse heraus. Genau 30 Minuten, klare Einschätzung, keine Verpflichtung.

Genau 30 Minuten, kompakt und konkret
Klare Einschätzung Ihrer größten Hebel
Keine Verpflichtung, kein Verkaufsdruck
Mindestens drei geprüfte Kandidaten in den ersten 45 Tagen
Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
Anrufen Offene Stelle besprechen