EU-Plattformrichtlinie: Wen die Beweislastumkehr trifft, und wen nicht
Bis zum 2. Dezember 2026 muss die EU-Plattformrichtlinie umgesetzt sein. Die Beschäftigungsvermutung, um die es dabei geht, gilt für Arbeit über digitale Plattformen. Was das für Softwareunternehmen mit Freelancern bedeutet, und was nicht.

Bis zum 2. Dezember 2026 muss die EU-Plattformrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2831) in nationales Recht umgesetzt sein. In vielen Beiträgen wird sie so gelesen, als drehe sie für jede Zusammenarbeit mit Selbstständigen die Beweislast um. Das ist nicht der Fall, und die Nuance lohnt sich, weil sie darüber entscheidet, wo Ihr tatsächliches Risiko liegt.
Die widerlegbare Vermutung
Kern der Richtlinie ist eine gesetzliche Vermutung: Das Vertragsverhältnis zwischen einer digitalen Arbeitsplattform und einer Person, die über diese Plattform Plattformarbeit leistet, gilt als Arbeitsverhältnis, wenn die Plattform Kontrolle und Steuerung ausübt. Die Vermutung ist widerlegbar, die Beweislast liegt dann bei der Plattform.
Der Begriff ist eng definiert. Eine digitale Arbeitsplattform erbringt einen Dienst, der zumindest teilweise elektronisch auf Abruf erbracht wird, bei dem die Organisation von Arbeit ein wesentlicher Bestandteil ist und der automatisierte Überwachungs- oder Entscheidungssysteme einsetzt. Gemeint sind Lieferdienste, Fahrdienste und Crowdwork-Marktplätze, die Aufträge per App zuteilen und bewerten.
Wen die Vermutung nicht trifft
Ein Softwareunternehmen, das einen Freelancer direkt beauftragt, ist keine digitale Arbeitsplattform. Ein Portal, das lediglich Kontakte vermittelt und danach nichts mehr organisiert, ist es auch nicht. Für diese Konstellationen führt die Richtlinie keine Beweislastumkehr ein.
Ob der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung über die Richtlinie hinausgeht, ist offen. Einen Entwurf, der die Vermutung auf alle Solo-Selbstständigen ausdehnt, gibt es nach unserem Stand nicht.
Warum das Thema Softwareunternehmen trotzdem betrifft
Das Risiko für Ihr Unternehmen entsteht nicht durch die Richtlinie, sondern durch das geltende deutsche Recht. Nach § 7 SGB IV entscheidet das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Vertragstext. Wer über Jahre mit denselben Freelancern arbeitet, sie in Sprints einplant, Arbeitsmittel stellt und feste Termine erwartet, hat mehrere Merkmale abhängiger Beschäftigung erfüllt, ganz ohne Plattform.
Zwei Entwicklungen erhöhen den Druck: Die Deutsche Rentenversicherung setzt ihre Prüfsoftware KIRA 2026 flächendeckend ein. Und die Richtlinie zeigt, wohin die Richtung in Europa geht: Wer Weisung und Kontrolle ausübt, muss sich erklären können.
Was Sie jetzt tun sollten
- Verschaffen Sie sich einen Überblick, mit wie vielen Solo-Selbstständigen Sie dauerhaft arbeiten.
- Bringen Sie Verträge und gelebte Praxis in Übereinstimmung: eigene Arbeitsmittel, eigene Zeiteinteilung, keine Teilnahmepflicht an internen Regelterminen.
- Nutzen Sie das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für die Fälle, bei denen Sie unsicher sind.
- Wo die Merkmale klar für Beschäftigung sprechen: Bieten Sie eine Anstellung an, solange Sie es aus freien Stücken tun.
Sie haben für Fragen wie diese keine eigene Personalabteilung? HR-Sparring ist die externe Personalleitung für Softwareunternehmen, für 1.850 € im Monat. Und wenn Stellen offen sind: Recruiting für Softwareunternehmen zum Festpreis, 2.650 € im Monat.
Quellen
Weiterlesen

Freiwillige Prämie, faire Verteilung: Warum der Mindestlohn kein Ausschlussgrund ist
Wer eine freiwillige Leistung nach eigenen Regeln verteilt, braucht für jeden Ausschluss einen Grund, der zum Zweck der Leistung passt. Das BAG hat das am 30. September 2026 für Mindestlohnempfänger klargestellt.

Zeiterfassung: Was ein fehlendes System kosten kann
Über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird gesprochen, als käme sie erst mit dem neuen Arbeitszeitgesetz. Das ist ein Missverständnis: Sie besteht seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Der geplante…

Scheinselbstständigkeit: Warum das Thema für IT-Unternehmen gerade wieder hochkommt
Kaum ein Softwareunternehmen arbeitet ohne freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und kaum eines prüft den sozialversicherungsrechtlichen Status sauber ab, bevor die Zusammenarbeit beginnt. Das Risiko daraus liegt nicht beim…
Wo brennt es bei Ihnen am meisten?
Finden Sie es in einer kostenlosen Potenzialanalyse heraus. Genau 30 Minuten, klare Einschätzung, keine Verpflichtung.
Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.
Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.