Arbeitszeitreform: Was der Referentenentwurf für Entwicklungsteams bedeutet
Der Entwurf zur Arbeitszeitreform wird oft auf den Satz verkürzt, der 8-Stunden-Tag falle. Tatsächlich fällt er nur dort, wo ein Tarifvertrag es erlaubt. Die elektronische Zeiterfassung dagegen kommt für fast alle.

Seit Mitte Juni 2026 ist ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes bekannt. Das Ministerium selbst nennt ihn eine interne Arbeitsfassung, offiziell veröffentlicht wurde er nicht. Zwei Punkte stehen im Mittelpunkt, und beide betreffen Softwareunternehmen unmittelbar. Allerdings anders, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Wochenlimit nur mit Tarifvertrag
Die Grundregel bleibt: acht Stunden am Tag, in Ausnahmen zehn. Neu ist eine Öffnung: Per Tarifvertrag oder auf Grundlage eines Tarifvertrags per Betriebsvereinbarung soll künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart werden können, verbunden mit Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Die unionsrechtliche Grenze von 48 Wochenstunden im Durchschnitt und die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen bleiben bestehen.
Für die meisten Softwareunternehmen im Mittelstand heißt das: Ohne Tarifbindung ändert sich an der täglichen Höchstarbeitszeit zunächst nichts. Dienstag zehn Stunden durcharbeiten und dafür Freitag früher gehen bleibt dort, was es heute ist: gelebte Praxis ohne saubere Grundlage.
Elektronische Zeiterfassung für fast alle
Der zweite Punkt konkretisiert, was seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 ohnehin gilt. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden. Tarifverträge sollen eine Frist von bis zu sieben Tagen erlauben können.
Der Entwurf sieht Ausnahmen und Übergänge vor: Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sollen dauerhaft befreit sein. Betriebe unter 250 Beschäftigten sollen zwei Jahre Zeit bekommen, Betriebe unter 50 Beschäftigten fünf Jahre.
Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich. Der Arbeitgeber soll aber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass er von Verstößen gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten erfährt, etwa durch automatische Warnmeldungen oder Stichproben.
Der Zeitplan
Der Entwurf hat erhebliche Kritik von mehreren Seiten ausgelöst. Bevor er Gesetz wird, folgen Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat. Änderungen sind nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bestehende Recht, einschließlich der Erfassungspflicht, die unabhängig vom neuen Gesetz besteht.
Warum die Entwarnung zur Vertrauensarbeitszeit wichtig ist
Die häufigste Sorge in Softwareunternehmen lautet, mit der Erfassungspflicht ende die Vertrauensarbeitszeit. Das ist nicht der Fall. Erfasst wird, wie viel gearbeitet wurde. Ob jemand das vormittags, abends oder verteilt tut, bleibt eine Frage der betrieblichen Regelung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Wenn Sie ein Zeiterfassungssystem einführen: Achten Sie darauf, dass es taggleiche elektronische Erfassung beherrscht. Alles andere müsste bald erneut angefasst werden.
- Rechnen Sie nicht mit dem Wochenmodell, solange Sie nicht tarifgebunden sind. Planen Sie mit der täglichen Höchstarbeitszeit.
- Kommunizieren Sie früh. Gerüchte über Stechuhren entstehen schneller als Erklärungen.
Quellen
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