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Die EU-Frist für Entgelttransparenz ist abgelaufen. Ihre Vorbereitung nicht.

Ein deutsches Gesetz zur Entgelttransparenz fehlt noch, kommt aber laut Ministerium 2026. Die Eckpunkte stehen durch die EU-Richtlinie längst fest, für jede Unternehmensgröße.

Im Gesetzgebungsverfahren Stand 21.09.2026· geprüft am 15.08.2026· 1 Min. Lesezeit

Deutschland hat eine EU-Frist verpasst. Für Sie ist das eine Gelegenheit, sich vorzubereiten, bevor der Druck entsteht.

Bis zum 7. Juni 2026 hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Passiert ist das bislang nicht. Ein Gesetz wird noch für dieses Jahr erwartet, eine Expertenkommission hat im November 2025 Empfehlungen zur bürokratiearmen Umsetzung vorgelegt. Die Eckpunkte stehen aber unabhängig vom deutschen Gesetzestext bereits fest, denn sie kommen direkt aus der Richtlinie selbst.

Was durch die Richtlinie feststeht

Gehaltsangabe vor dem ersten Gespräch. Bewerberinnen und Bewerber haben künftig Anspruch darauf, das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne zu erfahren, bevor sie verhandeln. Das gilt für jede Unternehmensgröße, ohne Ausnahme für kleinere Betriebe.

Die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird verboten. „Was verdienen Sie aktuell?" fliegt aus dem Vorstellungsgespräch. Wer sein Angebot bislang daran ausgerichtet hat, braucht eine neue Grundlage: Gehaltsbänder je Rolle.

Ab 100 Beschäftigten wird berichtet. Gestaffelt nach Unternehmensgröße kommen Berichtspflichten zum Gender Pay Gap. Liegt die unerklärte Lücke über 5 Prozent, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung.

Die Beweislast dreht sich. Im Streitfall muss künftig der Arbeitgeber belegen, dass fair bezahlt wird, nicht die beschäftigte Person, dass sie benachteiligt wurde. Ohne dokumentierte Gehaltsstruktur wird das teuer.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Gehaltsbänder je Rolle definieren, auch wenn das Gesetz noch nicht final ist.
  • Stellenanzeigen testweise um eine Gehaltsspanne ergänzen, das verbessert schon heute die Bewerbungsquote.
  • Kriterien für Einstufungen und Gehaltsentscheidungen schriftlich festhalten.
  • Bei mehr als 100 Beschäftigten die interne Datenlage zum Gender Pay Gap frühzeitig sichten.

Unsere Erfahrung aus dem Recruiting bestätigt das: Wer Gehaltsbänder hat und sie in die Anzeige schreibt, gewinnt schon heute mehr Bewerbungen und führt ehrlichere, schnellere Gespräche. Die Vorbereitung auf das Gesetz ist damit keine Pflichtübung, sondern ein Vorsprung, den Sie sich jetzt erarbeiten können.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz, Volltext Quelle (geprüft am 15.08.2026)
  2. ETL Rechtsanwälte, Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026 Quelle (geprüft am 15.08.2026)
  3. BMBFSFJ, Abschlussbericht der Expertenkommission Bürokratiearme Umsetzung Quelle (geprüft am 15.08.2026)
  4. IHK Stuttgart, Entgelttransparenzrichtlinie im Überblick Quelle (geprüft am 15.08.2026)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

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Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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