Mindestlohn 2027: Warum die Minijob-Grenze mitwandert, und was das für Werkstudenten heißt
Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro und steigt zum Jahresbeginn 2027 auf 14,60 Euro. Für Entwicklerinnen und Entwickler ist das keine Nachricht. Für Werkstudenten, Aushilfen und Minijobs schon, und dort entsteht ein…

Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro und steigt zum Jahresbeginn 2027 auf 14,60 Euro. Für Entwicklerinnen und Entwickler ist das keine Nachricht. Für Werkstudenten, Aushilfen und Minijobs schon, und dort entsteht ein Folgeeffekt, der regelmäßig übersehen wird.
Die Minijob-Grenze wandert mit
Seit 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht rechnerisch einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Aktuell liegt sie bei 603 Euro monatlich.
Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit. Wer die vereinbarte Stundenzahl nicht anpasst, bleibt also im Minijob, wer aber einen festen Monatsbetrag knapp unter der Grenze vereinbart hat und den Stundenlohn erhöht, kann darüber rutschen.
Wie der Fehler in der Praxis passiert
Es sind selten bewusste Entscheidungen. Typisch ist eine Kombination:
Der Minijobber macht zum Quartalsende ein paar Überstunden. Zum Jahreswechsel steigt der Stundenlohn. Eine Sonderzahlung kommt dazu. Niemand rechnet die Jahressumme nach.
Wird die Grenze überschritten, greift rückwirkend die volle Sozialversicherungspflicht. Nachgefordert wird der Gesamtbeitrag beim Arbeitgeber.
Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist zulässig, in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Wer regelmäßig darüber liegt, kann sich darauf nicht berufen.
Werkstudenten sind ein eigener Fall
Für Werkstudenten gilt die Sozialversicherungsfreiheit über das Werkstudentenprivileg, nicht über die Minijob-Grenze; sie umfasst Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung bleibt. Entscheidend ist dort die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit. Beides wird gern verwechselt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Setzen Sie sich für Dezember eine Erinnerung, alle Minijob-Verträge gegen die neuen Werte zu rechnen.
- Prüfen Sie bei Werkstudenten getrennt davon die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit.
- Dokumentieren Sie, wenn ein Überschreiten unvorhersehbar war. Im Prüfungsfall zählt der Nachweis.
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Quellen
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