HR-RADAR

Vier Zahlen, die Sie 2026 als Arbeitgeber kennen sollten

Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro, Aktivrente bis 2.000 Euro steuerfrei, Kurzarbeitergeld 24 Monate. Vier Zahlen, keine Meinung.

Gilt bereits Stand 24.09.2026· geprüft am 15.08.2026· 1 Min. Lesezeit

Vier Zahlen, die 2026 für jedes Unternehmen mit Personalverantwortung relevant sind, kompakt zusammengefasst.

Mindestlohn: 13,90 Euro

Seit Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Im Software-Mittelstand betrifft das selten die Entwicklerinnen und Entwickler, sehr wohl aber Werkstudentinnen, Werkstudenten und Aushilfen.

Minijob-Grenze: 603 Euro

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro. Wer sie überschreitet, rutscht in die volle Sozialversicherungspflicht, ein Punkt, den viele erst bemerken, wenn es bereits passiert ist.

Aktivrente: bis 2.000 Euro steuerfrei

Seit Januar 2026 dürfen Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Aktivrente ist der unterschätzte Posten in dieser Liste: Wer erfahrene Kolleginnen und Kollegen hat, die dieses Jahr in Rente gehen, hat seit Januar ein neues Argument, sie in Teilzeit zu halten oder zurückzugewinnen.

Kurzarbeitergeld: 24 Monate

Die verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 Monaten ist bis Ende 2026 befristet. Für Unternehmen in einer Auftragsdelle bleibt damit vorerst mehr Zeit, statt vorschnell Personal abzubauen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob Werkstudenten- oder Aushilfenverträge noch zur aktuellen Minijob-Grenze passen.
  • Bei anstehenden Verrentungen im Team aktiv das Gespräch über eine Aktivrenten-Lösung suchen.
  • Die Kurzarbeitergeld-Frist im Blick behalten, falls sich die Auftragslage in Ihrem Unternehmen eintrübt.

Details zu jeder dieser vier Zahlen besprechen wir gern im persönlichen Gespräch, insbesondere wenn Sie konkret über die Aktivrente nachdenken.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Kliemt.blog, Jahresausblick 2026 im Arbeitsrecht Quelle (geprüft am 15.08.2026)
  2. anwalt.de, Änderungen im Arbeitsrecht 2026 im Überblick Quelle (geprüft am 15.08.2026)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
HR-Update per E-Mail
Kostenlose Potenzialanalyse

Wo brennt es bei Ihnen am meisten?

Finden Sie es in einer kostenlosen Potenzialanalyse heraus. Genau 15 Minuten, klare Einschätzung, keine Verpflichtung.

Genau 15 Minuten, kompakt und konkret
Klare Einschätzung Ihrer größten Hebel
Keine Verpflichtung, kein Verkaufsdruck
Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
Anrufen Offene Stelle besprechen