Aktivrente ab 2026: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen
Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei für Beschäftigte im Rentenalter: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Aktivrente beschlossen. Für Softwareunternehmen mit erfahrenen Fachkräften eröffnet das ein neues Argument, sie zu halten.

Nachtrag
Bundestag und Bundesrat haben dem Entwurf zugestimmt. Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026: bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze, Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente beschlossen. Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, sollen künftig bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Gehalts steuerfrei erhalten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, den Bundestag und den Bundesrat muss der Entwurf aber erst noch durchlaufen.
Die Eckpunkte des Entwurfs
Anspruchsberechtigt sind Personen, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Altersrente beziehen oder diese aufschieben. Selbstständige und Beamtinnen und Beamte sind ausgenommen. Der Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich, also bis zu 24.000 Euro im Jahr, soll direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber. Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt, es entfällt lediglich die Einkommensteuer auf diesen Anteil.
Was das konkret heißt
Für Softwareunternehmen mit erfahrenen Fachkräften, etwa in Architektur- oder Beratungsrollen, in denen Berufserfahrung schwer zu ersetzen ist, eröffnet die Aktivrente ein neues Argument im Gespräch über den Übergang in den Ruhestand. Wer eine erfahrene Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen über die Regelaltersgrenze hinaus halten möchte, kann künftig mit einem spürbar höheren Nettoeinkommen bei gleichem Bruttogehalt argumentieren, ohne dass für Sie als Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstehen.
Wichtig: Es handelt sich um einen Kabinettsbeschluss, nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen, Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.
Warum die Bundesregierung diesen Weg wählt
Hintergrund der Aktivrente ist der anhaltende Fachkräftemangel in Verbindung mit dem demografischen Wandel: Jahr für Jahr gehen mehr Menschen in den Ruhestand, als junge Fachkräfte nachrücken. Statt den Renteneintritt gesetzlich hinauszuzögern, setzt die Bundesregierung auf einen finanziellen Anreiz zum freiwilligen Weiterarbeiten. Für den Bundeshaushalt bedeutet das nach eigenen Angaben der Bundesregierung eine jährliche Steuermindereinnahme in dreistelliger Millionenhöhe, die sie durch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge und länger im Erwerbsleben verbleibende Fachkräfte zumindest teilweise kompensiert sieht.
Für welche Rollen sich das besonders lohnt
In Softwareunternehmen betrifft das vor allem Positionen, in denen Erfahrung nur schwer durch Einarbeitung zu ersetzen ist: erfahrene Architektinnen und Architekten mit Überblick über gewachsene Systemlandschaften, Beraterinnen und Berater mit langjährigen Kundenbeziehungen oder Fachkräfte, die zentrales Wissen über Altsysteme besitzen. Gerade in kleineren Teams kann der Abgang einer einzigen erfahrenen Person schwerer wiegen als in einem großen Konzern mit breiter Wissensverteilung. Die Aktivrente liefert hier ein zusätzliches Argument, ohne dass Sie als Arbeitgeber das Gehalt selbst erhöhen müssen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Identifizieren Sie in Ihrem Unternehmen Beschäftigte, die in den kommenden Jahren die Regelaltersgrenze erreichen und deren Erfahrung schwer zu ersetzen wäre.
- Bereiten Sie das Gespräch über eine mögliche Weiterbeschäftigung über das Rentenalter hinaus vor, die Aktivrente liefert dafür ab 2026 ein konkretes finanzielles Argument.
- Beobachten Sie den weiteren Gesetzgebungsweg über Bundestag und Bundesrat, bevor Sie verbindliche Zusagen machen.
- Klären Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung frühzeitig, wie die Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 technisch erfolgen soll.
Für die konkrete vertragliche Gestaltung einer Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus empfiehlt sich arbeitsrechtlicher und steuerlicher Rat, insbesondere solange der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren noch nicht durchlaufen hat.
Quellen
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Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.
Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.