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Betriebsrat im Softwareunternehmen: Ab wann, wie, und was sich für die Führung ändert

Fünf wahlberechtigte Beschäftigte reichen aus, um einen Betriebsrat zu gründen, davon müssen nur drei wählbar sein. Viele Softwareunternehmen unterschätzen, wie niedrig diese Schwelle tatsächlich liegt.

Empfehlung Stand 14.07.2026· geprüft am 14.07.2026· 3 Min. Lesezeit

Betriebsräte gelten in vielen Softwareunternehmen als Thema für Industriebetriebe mit mehreren hundert Beschäftigten. Rechtlich ist die Schwelle deutlich niedriger, und wer als Geschäftsführung überrascht wird, verliert vor allem die Möglichkeit, sich vorher sauber aufzustellen.

Die gesetzliche Schwelle

Nach § 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz kann in jedem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden, von denen mindestens drei wählbar sein müssen. Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren, wählbar sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Diese Regelung gilt branchenunabhängig, ein zehnköpfiges Softwareunternehmen unterliegt denselben Voraussetzungen wie ein Produktionsbetrieb gleicher Größe.

Wer die Gründung anstoßen kann

Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats kann von mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten ausgehen, von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder von einem bereits bestehenden Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Die Initiatoren laden zu einer Betriebsversammlung ein, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der anschließend die eigentliche Wahl organisiert. Für Betriebe bis 100 Beschäftigte gilt ein vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren, das sich in wenigen Wochen durchführen lässt.

Was sich mit einem Betriebsrat ändert

Sobald ein Betriebsrat gewählt ist, gelten umfassende Mitbestimmungs- und Informationsrechte, etwa bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit, bei Entgeltgrundsätzen, bei Einstellungen und Versetzungen sowie vor jeder Kündigung. Betriebliche Regelungen zu Themen wie Homeoffice, Arbeitszeiterfassung oder dem Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag bedürfen dann in der Regel einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat, statt einseitig von der Geschäftsführung festgelegt zu werden. Die Kosten der Wahl trägt das Unternehmen, und die Wahl selbst darf von der Geschäftsführung weder behindert noch beeinflusst werden.

Warum die Schwelle in Softwareunternehmen oft unterschätzt wird

Fünf wahlberechtigte Beschäftigte sind schnell erreicht, gerade wenn ein Unternehmen von einem kleinen Gründerteam auf 15 oder 20 Personen wächst. Anders als bei vielen arbeitsrechtlichen Schwellen, die erst ab 20 oder mehr Beschäftigten greifen, entsteht die Möglichkeit zur Betriebsratsgründung also schon sehr früh im Wachstum. Wer das nicht auf dem Schirm hat, wird oft erst durch die Einladung zur ersten Betriebsversammlung darauf aufmerksam.

Verteilte Teams und Remote-Arbeit

Eine Besonderheit für Softwareunternehmen mit verteilten oder überwiegend remote arbeitenden Teams ist die Frage, was als ein Betrieb im Sinne des Gesetzes gilt. Für die Berechnung der Schwellenwerte zählen grundsätzlich alle Beschäftigten, die organisatorisch demselben Betrieb zugeordnet sind, unabhängig davon, ob sie im Büro, im Homeoffice oder an unterschiedlichen Standorten arbeiten. Ein Unternehmen mit einem kleinen Büro und überwiegend remote arbeitenden Entwicklerinnen und Entwicklern kann die Schwelle von fünf wahlberechtigten Beschäftigten also erreichen, ohne dass jemals mehr als zwei oder drei Personen gleichzeitig am selben Ort sitzen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Machen Sie sich bewusst, ab welcher Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat rechtlich möglich ist, meist deutlich früher als angenommen.
  • Regeln Sie mitbestimmungsrelevante Themen wie Arbeitszeiterfassung, Homeoffice und den Einsatz von KI-Tools schon vor einer möglichen Betriebsratsgründung einheitlich und nachvollziehbar.
  • Schulen Sie Führungskräfte darin, dass eine Initiative zur Betriebsratsgründung nicht behindert werden darf, auch nicht durch informellen Druck.
  • Holen Sie sich frühzeitig arbeitsrechtliche Beratung, wenn sich eine Gründung abzeichnet, statt erst auf die formelle Einladung zur Wahlversammlung zu reagieren.

Ein Betriebsrat ist für die Geschäftsführung eines Softwareunternehmens kein Kontrollverlust, sondern ein zusätzlicher, gesetzlich vorgesehener Verhandlungspartner. Wer die eigenen Prozesse schon vorher sauber aufgestellt hat, geht mit deutlich weniger Reibung in diese neue Zusammenarbeit.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de, § 1 Betriebsverfassungsgesetz Quelle (geprüft am 14.07.2026)
  2. Die Betriebsratskanzlei, Betriebsrat gründen: Ab wie vielen Mitarbeitern ist das möglich? Quelle (geprüft am 14.07.2026)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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