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CSRD nach dem Omnibus-Paket: Warum der Mittelstand aufatmen kann, fast

Jahrelang war die Nachhaltigkeitsberichterstattung das Schreckgespenst im Mittelstand. Nach dem Abschluss des Omnibus-Pakets ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner geworden.

Gilt bereits Stand 24.02.2026· geprüft am 24.02.2026· 1 Min. Lesezeit

Jahrelang war die Nachhaltigkeitsberichterstattung das Schreckgespenst im Mittelstand. Nach dem Abschluss des Omnibus-Pakets ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner geworden.

Die neue Schwelle

Berichtspflichtig nach der CSRD sind künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, die bisherige Zwei-von-drei-Logik entfällt für diese Schwelle.

Für praktisch jedes mittelständische Softwareunternehmen bedeutet das: nicht berichtspflichtig.

Zusätzlich werden die European Sustainability Reporting Standards überarbeitet. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt, quantitative Angaben bekommen Vorrang vor qualitativen, und zwischen obligatorischen und freiwilligen Angaben wird klarer unterschieden.

Warum das Thema trotzdem nicht verschwindet

Der entscheidende Punkt liegt in der Lieferkette. Wer als Zulieferer oder Dienstleister für große, weiterhin berichtspflichtige Konzerne arbeitet, bekommt deren Datenanfragen trotzdem, nur eben auf vertraglichem statt auf gesetzlichem Weg.

Personalkennzahlen gehören dabei regelmäßig zum Anfragekatalog: Beschäftigtenzahl und -struktur, Fluktuation, Fortbildungsstunden je Kopf, Entgeltstruktur und Gender Pay Gap, Arbeitsunfälle.

Der pragmatische Umgang

Wir raten davon ab, freiwillig aufwendig zu berichten. Wir raten aber dazu, drei bis vier Kennzahlen sauber und fortlaufend zu führen. Der Unterschied zwischen einer Stunde und einer Woche Arbeit entscheidet sich daran, ob die Zahlen vorliegen oder erst rekonstruiert werden müssen.

Es gibt einen freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME), der als Orientierung dienen kann, ohne den vollen Aufwand auszulösen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie, ob einer Ihrer größeren Kunden berichtspflichtig ist. Von dort kommt die Anfrage.
  • Legen Sie fest, welche Personalkennzahlen Sie ohnehin erheben, und führen Sie sie strukturiert.
  • Warten Sie mit allem Weiteren, bis eine konkrete Anforderung vorliegt.
Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. dhpg: Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 nach dem Omnibus-Paket Quelle (geprüft am 24.02.2026)
  2. Rödl & Partner: Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026, Pflichten und Fristen Quelle (geprüft am 24.02.2026)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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