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Familienstartzeit gestoppt: Warum das für Arbeitgeber eine Gelegenheit ist

Die Familienstartzeit, zwei Wochen bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt, wird nicht weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf der Vorgängerregierung findet sich nicht im aktuellen Koalitionsvertrag, eine Einführung…

Nicht weiterverfolgt Stand 27.05.2025· geprüft am 27.05.2025· 1 Min. Lesezeit

Die Familienstartzeit, zwei Wochen bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt, wird nicht weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf der Vorgängerregierung findet sich nicht im aktuellen Koalitionsvertrag, eine Einführung ist derzeit nicht geplant.

Was das für die Rechtslage bedeutet

Es bleibt beim bisherigen Stand: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, nach der Geburt eines Kindes eine bezahlte Freistellung zu gewähren. Wer freinehmen will, nutzt Elternzeit, Erholungsurlaub oder eine freiwillige Regelung des Arbeitgebers.

Geplant war eine Freistellung von zehn Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche, also zwei Wochen, mit voller Lohnersatzleistung.

Warum das eine Gelegenheit ist

Es klingt paradox, aber genau das macht die Sache interessant. Was gesetzlich vorgeschrieben ist, wird schnell zur Selbstverständlichkeit und taugt nicht zur Unterscheidung im Wettbewerb um Fachkräfte. Alle bieten es, weil alle müssen.

Was freiwillig bleibt, wirkt. Zwei Wochen bezahlte Freistellung nach der Geburt kosten ein Softwareunternehmen überschaubar wenig, bei einer Handvoll Geburten im Jahr sind es wenige Personenwochen. Der Effekt auf Bindung und Arbeitgeberwahrnehmung ist deutlich größer als der Aufwand.

Wir hören in Gesprächen regelmäßig, dass sich Menschen an genau solche Gesten über Jahre erinnern. An die Gehaltserhöhung von damals erinnert sich kaum jemand.

Wenn Sie es einführen

  • Schreiben Sie es auf. Eine Regelung, die nur mündlich existiert, wird bei jedem Fall neu verhandelt.
  • Definieren Sie den berechtigten Personenkreis geschlechtsneutral, es geht um den zweiten Elternteil, unabhängig von der Konstellation.
  • Klären Sie das Verhältnis zur Elternzeit, damit keine Doppelansprüche entstehen.
  • Und dann: Schreiben Sie es in die Stellenanzeige. Ein Angebot, von dem niemand weiß, wirkt nicht.
Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Hopkins Law: Vaterschaftsurlaub, wann kommt das Gesetz? Quelle (geprüft am 27.05.2025)
  2. Factorial: Vaterschaftsurlaub, das gilt 2026 in Deutschland Quelle (geprüft am 27.05.2025)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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