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Sommer im Entwicklerteam: Hitzeschutz, Homeoffice und Urlaubsplanung

Ab 26 Grad soll gehandelt werden, ab 30 Grad muss gehandelt werden. Was die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 vorschreibt, wie es im Homeoffice aussieht, und wie Sie die Urlaubszeit im Entwicklerteam ohne Reibung organisieren.

Empfehlung Stand 22.07.2025· geprüft am 22.07.2025· 3 Min. Lesezeit

Sommerhitze ist kein reines Wetterthema, sie berührt Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach § 618 BGB und dem Arbeitsschutzgesetz. Konkretisiert wird das durch die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zur Raumtemperatur. Für Softwareunternehmen mit Büro- und Homeoffice-Betrieb lohnt sich vor dem Höhepunkt der Sommerhitze ein kurzer, praktischer Überblick.

Die Temperaturstufen der ASR A3.5

Die Regel definiert drei Schwellenwerte für Arbeitsräume:

Ab 26 Grad sollten Sie erste Maßnahmen ergreifen, etwa Lüften in den kühleren Morgenstunden, Sonnenschutz oder das Bereitstellen von Ventilatoren.

Ab 30 Grad wird aus der Empfehlung eine Pflicht. Sie müssen dann geeignete Maßnahmen umsetzen, etwa flexible Arbeitszeiten, Lockerung der Kleiderordnung oder zusätzliche Pausen.

Ab 35 Grad gilt ein Raum ohne wirksame Gegenmaßnahmen, etwa Klimatisierung, grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum.

Wie es im Homeoffice aussieht

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch im Homeoffice, die ASR A3.5 lässt sich dort aber nicht unmittelbar durchsetzen, weil Sie auf die Raumbedingungen zu Hause keinen Einfluss haben. In der Praxis bedeutet das: Statt technischer Vorgaben helfen organisatorische Lösungen. Dazu zählen flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, die Mittagshitze für eine längere Pause zu nutzen, oder das Angebot, an besonders heißen Tagen ins klimatisierte Büro zu kommen. Einen pauschalen Anspruch auf Hitzefrei gibt es weder im Büro noch im Homeoffice.

Die rechtliche Grundlage im Detail

Die ASR A3.5 ist eine technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung, keine Rechtsverordnung mit eigener Bußgeldbewehrung. Sie beschreibt aber den Stand der Technik, an dem sich Gerichte und Aufsichtsbehörden orientieren, wenn sie prüfen, ob ein Arbeitgeber seiner allgemeinen Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Wer sich an den dort genannten Temperaturstufen orientiert, hält sich damit an einen anerkannten Maßstab, ohne sich auf eine einzelne, starre Vorschrift verlassen zu müssen. Das gibt Ihnen als Arbeitgeber zugleich Spielraum, die Maßnahmen an die eigene Bürostruktur anzupassen, etwa je nachdem, ob Großraumbüro oder Einzelbüros vorherrschen.

Was das konkret heißt

Entwicklerteams arbeiten häufig konzentriert über längere Blöcke, gerade dann wirkt sich Hitze besonders auf Leistungsfähigkeit und Fehlerquote aus. Wer jetzt klare, einfache Regeln kommuniziert, statt situativ zu reagieren, erspart sich Diskussionen an jedem einzelnen Hitzetag.

Urlaubsplanung als zweiter Baustein

Neben dem akuten Hitzeschutz lohnt sich im Sommer ein Blick auf die Urlaubsplanung im Team. Gerade in kleinen Entwicklerteams kann der gleichzeitige Urlaub mehrerer Schlüsselpersonen den Betrieb spürbar bremsen. Ein einfacher, früh kommunizierter Rahmen, etwa eine maximale Zahl gleichzeitig abwesender Teammitglieder je Sprint, verhindert kurzfristige Konflikte und schafft Planungssicherheit für alle. Wichtig bleibt dabei, den gesetzlichen Mindesturlaub jeder einzelnen Person nicht durch informellen Druck einzuschränken, das Bundesurlaubsgesetz lässt hier keinen Spielraum.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Legen Sie feste Ansprechregeln fest, etwa ab welcher gemeldeten Temperatur im Büro Ventilatoren, Verdunkelung oder eine Verlagerung von Meetings in die Frühstunden greifen.
  • Klären Sie für das Homeoffice, welche Flexibilität Sie an Hitzetagen einräumen, und kommunizieren Sie das einmal klar, statt es jedes Mal neu zu verhandeln.
  • Nutzen Sie die ruhigere Sommerzeit für eine faire, frühzeitige Urlaubsplanung im Team, idealerweise mit einer Vertretungsregelung, die auch bei kurzfristigen Ausfällen trägt.
  • Prüfen Sie, ob Besprechungsräume und Arbeitsplätze ohne Klimaanlage im Sommer regelmäßig kritische Temperaturen erreichen, und planen Sie bauliche oder technische Abhilfe rechtzeitig vor dem nächsten Sommer ein.

Bei Streitfragen zur konkreten Ausgestaltung, etwa in Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice und Arbeitszeit, hilft eine arbeitsrechtliche Abstimmung, bevor Regeln unternehmensweit kommuniziert werden.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Legal Tribune Online, Hitze: Welche Regeln gelten in Büro und Homeoffice? Quelle (geprüft am 22.07.2025)
  2. Deutsches Klimavorsorgeportal, Steckbrief ASR A3.5 Raumtemperatur Quelle (geprüft am 22.07.2025)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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