KI-Kompetenz ist Pflicht: Was Artikel 4 der KI-Verordnung von Ihnen verlangt
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen für KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Eine Pflicht ohne festen Bußgeldrahmen, aber mit klaren Erwartungen an jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt.

Nachtrag
Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, wurde Artikel 4 gelockert: Verlangt sind jetzt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz unterstützen, kein garantiertes Niveau mehr. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (etwa Recruiting-Software) gelten außerdem erst ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026.
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung. Er verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, für eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Für die meisten Softwareunternehmen ist das keine ferne Zukunftsfrage, sondern schon jetzt geltendes Recht.
Die KI-Verordnung selbst tritt stufenweise in Kraft. Die schärfsten Sanktionsmechanismen greifen erst später, teils erst ab August 2026. Artikel 4 gehört aber zu den Vorschriften, die von Anfang an gelten, ohne Übergangsfrist.
Was KI-Kompetenz bedeutet
Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Das ist bewusst offen formuliert. Es gibt weder eine vorgeschriebene Zertifizierung noch ein festgelegtes Schulungsformat noch die Pflicht, eine eigens benannte KI-Verantwortliche oder einen KI-Verantwortlichen zu bestellen.
Betroffen sind praktisch alle Unternehmen, deren Beschäftigte mit KI-Werkzeugen arbeiten. Für ein Softwareunternehmen heißt das: Wer im Entwicklerteam Copiloten zur Code-Generierung einsetzt, wer im Support einen KI-gestützten Chatbot betreibt oder wer im Recruiting KI zur Vorauswahl von Bewerbungen nutzt, muss dafür sorgen, dass die damit arbeitenden Personen die Funktionsweise, die Grenzen und die Risiken des jeweiligen Systems einordnen können.
Was das konkret heißt
Die Anforderungen hängen vom jeweiligen Einsatz ab. Ein Entwicklerteam, das einen Coding-Assistenten nutzt, braucht andere Kompetenzen als eine Person, die abschließende Entscheidungen über Bewerbungen anhand eines KI-gestützten Scorings trifft. Je höher das Risiko einer Fehlentscheidung, desto höher die Anforderungen an Schulung und Verständnis.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Anbietern und Betreibern. Wer selbst KI-Systeme entwickelt oder in eigene Produkte integriert, trägt als Anbieter weitergehende Pflichten. Wer fertige KI-Werkzeuge im eigenen Betrieb einsetzt, gilt in aller Regel als Betreiber und muss vor allem sicherstellen, dass die eigenen Beschäftigten sachkundig damit umgehen.
Der zeitliche Rahmen der KI-Verordnung
Artikel 4 ist Teil eines gestaffelten Zeitplans. Seit August 2024 ist die Verordnung als solche in Kraft, seit Februar 2025 gelten neben der KI-Kompetenz-Pflicht auch die Verbote für bestimmte, besonders riskante KI-Praktiken. Im August 2025 folgen Pflichten für Anbieter von KI-Basismodellen, im August 2026 schließlich die Vorschriften für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme sowie die volle Durchsetzungs- und Sanktionsstruktur. Wer sich jetzt mit Artikel 4 befasst, schafft zugleich die organisatorische Grundlage, um die späteren Stufen mit weniger Aufwand zu bewältigen, etwa weil bereits geklärt ist, welche KI-Systeme im Unternehmen überhaupt im Einsatz sind.
Was Sie jetzt tun sollten
- Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen bereits im Einsatz sind, auch informell genutzte Werkzeuge wie Chatbots zur Textgenerierung zählen dazu.
- Stufen Sie die Einsatzbereiche nach Risiko ein: Codegenerierung ist anders zu bewerten als eine KI-gestützte Personalentscheidung.
- Bieten Sie zielgruppengerechte Schulungen an, orientiert am Vorwissen und an der tatsächlichen Nutzung, nicht an einer allgemeinen KI-Einführung für alle gleich.
- Dokumentieren Sie die Schulungsmaßnahmen. Ohne Nachweis lässt sich die Einhaltung im Streitfall schwer belegen.
Eine gesetzlich definierte Bußgeldhöhe für Verstöße gegen Artikel 4 allein gibt es bisher nicht, die allgemeinen Sanktionsmechanismen der Verordnung greifen erst gestaffelt. Das ändert aber nichts daran, dass die Pflicht bereits besteht. Für die konkrete Ausgestaltung in Ihrem Unternehmen, insbesondere bei mitbestimmungspflichtigen Schulungsmaßnahmen, empfiehlt sich arbeitsrechtlicher Rat.
Quellen
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Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.
Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.