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Koalitionsverhandlungen: Was für Arbeitgeber gerade auf dem Tisch liegt

Noch ist nichts beschlossen, aber die Richtung zeichnet sich ab: Wochenarbeitszeit, ein Mindestlohnziel von 15 Euro bis 2026 und ein Tariftreuegesetz stehen in den Koalitionsverhandlungen im Raum.

Im Gesetzgebungsverfahren Stand 26.03.2025· geprüft am 26.03.2025· 3 Min. LesezeitUpdate 12.09.2026

Nachtrag

Der Koalitionsvertrag steht seit dem 9. April 2025. Der Stand der einzelnen Vorhaben ist im Beitrag zum Koalitionsvertrag nachgezogen: Mindestlohn 13,90 Euro seit 2026 statt 15 Euro, Tariftreuegesetz seit 1. Mai 2026 in Kraft, Arbeitszeitreform als Referentenentwurf seit Juni 2026.

Seit Mitte März 2025 verhandeln CDU/CSU und SPD über eine gemeinsame Regierung. Grundlage ist ein Sondierungspapier vom 8. März 2025, das in 16 Arbeitsgruppen konkretisiert wird, darunter die Gruppe Arbeit und Soziales. Ein fertiger Koalitionsvertrag liegt noch nicht vor, die Richtung einzelner Vorhaben ist aber bereits erkennbar. Für Sie als Arbeitgeber lohnt sich ein Blick darauf, was im Gespräch ist, auch wenn noch nichts davon Gesetz ist.

Was derzeit diskutiert wird

Wochenarbeitszeit statt Tagesarbeitszeit. Statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten, orientiert an der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ruhezeiten und Ruhetage sollen erhalten bleiben, die tägliche Verteilung der Arbeitszeit würde aber flexibler.

Ein Mindestlohnziel von 15 Euro. Die Mindestlohnkommission bleibt formal unabhängig, soll sich künftig aber zusätzlich an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Beide Parteien nennen ein Mindestlohnniveau von 15 Euro als politisches Ziel für 2026.

Ein Bundestariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden oder sich daran anlehnen. Tariflöhne sollen nach dem Willen beider Parteien wieder die Regel werden, die konkrete Ausgestaltung ist aber noch offen.

Arbeitszeiterfassung. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung höchstrichterlich geklärt, ein Gesetz dazu fehlt aber weiterhin. Ein Referentenentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode ist im Sande verlaufen. Das Sondierungspapier selbst äußert sich dazu bislang nicht konkret, das Thema gilt in den Fachkreisen aber als gesetzt für die neue Koalition.

Was das konkret heißt

Für Softwareunternehmen mit Entwicklerteams, Remote-Beschäftigten und Werkstudierenden sind besonders die Arbeitszeitregeln und die Zeiterfassung relevant. Eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit würde mehr Spielraum für unterschiedliche Arbeitsmodelle schaffen, etwa für Teams mit versetzten Kernarbeitszeiten oder internationalen Abstimmungen. Ein höherer Mindestlohn wirkt sich vor allem auf Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte aus, deren Vergütung sich am Mindestlohn orientiert.

Wichtig: All das sind derzeit Verhandlungspositionen, keine beschlossenen Gesetze. Die Arbeitsgruppen haben ihre Ergebnisse vorgelegt, teils weichen die Positionen aber noch voneinander ab, sodass eine erneute, engere Abstimmungsrunde nötig ist. Beide Parteien haben sich zudem Stillschweigen über den genauen Verhandlungsstand zugesichert, öffentlich bekannt sind daher vor allem die Linien aus dem Sondierungspapier und aus einzelnen, durchgesickerten Positionen der Arbeitsgruppen.

Auch das Thema Entgelttransparenz gehört in dieses Bild. Die bereits geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, ein nationales Gesetz dazu fehlt bislang. Es ist wahrscheinlich, dass eine neue Koalition dafür rasch eine Kommission einsetzt, die Vorschläge zur bürokratiearmen Umsetzung erarbeitet.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verfolgen Sie den Fortgang der Verhandlungen, insbesondere zur Arbeitszeit und zur Zeiterfassung, bevor Sie eigene Systeme oder Arbeitszeitmodelle grundlegend umstellen.
  • Prüfen Sie schon jetzt, wie lückenlos Ihre Arbeitszeiterfassung ist, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen ist die Pflicht dazu bereits höchstrichterlich festgestellt.
  • Beobachten Sie die Mindestlohnentwicklung, wenn Sie Werkstudierende oder Minijobber beschäftigen, planen Sie Gehaltsanpassungen frühzeitig ein.
  • Halten Sie sich mit weitreichenden vertraglichen Festlegungen zur Arbeitszeit zurück, solange die gesetzliche Grundlage noch in Bewegung ist.

Sobald ein Koalitionsvertrag steht, ordnen wir die dann verbindlichen Vorhaben für Sie neu ein. Bis dahin gilt: Verhandlungspositionen sind ein nützlicher Frühindikator für die eigene Planung, eine verlässliche Grundlage für konkrete Vertrags- oder Prozessänderungen sind sie noch nicht.

Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Kliemt.blog, Deutschland im Wandel: Welche arbeitsrechtlichen Änderungen versprechen die Sondierungen von CDU/CSU und SPD? Quelle (geprüft am 26.03.2025)
  2. Gleiss Lutz, Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD Quelle (geprüft am 26.03.2025)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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