Der Koalitionsvertrag steht: Die arbeitsrechtlichen Vorhaben im Überblick
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht seit dem 9. April 2025. Eine elektronische Zeiterfassungspflicht mit Übergangsregeln für KMU gehört zu den arbeitsrechtlich wichtigsten Vorhaben.

Nachtrag
Der Mindestlohn wurde nicht auf das politische Ziel von 15 Euro angehoben. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027 beschlossen. Das Bundestariftreuegesetz gilt seit dem 1. Mai 2026 mit der Schwelle von 50.000 Euro. Zur Arbeitszeit ist im Juni 2026 ein Referentenentwurf bekannt geworden, der die Wochenhöchstarbeitszeit nur per Tarifvertrag öffnet.
Am 9. April 2025 haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt, überschrieben mit „Verantwortung für Deutschland". Ein fertiges Gesetz ist das noch nicht, aber die Leitplanken für die kommenden Jahre stehen damit fest. Für Sie als Arbeitgeber lohnt sich ein Überblick über die Vorhaben, die aus dem Verhandlungsstand nun feste Vereinbarungen geworden sind.
Die arbeitsrechtlichen Kernpunkte
Elektronische Zeiterfassung kommt. Der Koalitionsvertrag sieht eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vor, mit Übergangsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen. Vertrauensarbeitszeit soll ausdrücklich ohne minutengenaue Zeiterfassung möglich bleiben, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Die tägliche Höchstarbeitszeit soll zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung flexibilisiert werden. Die bestehenden Ruhezeiten und der wöchentliche Ruhetag bleiben davon unberührt.
Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission soll sich künftig zusätzlich an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Beide Parteien nennen ein Mindestlohnniveau von 15 Euro als Erwartung für 2026, formal bleibt die Entscheidung aber bei der unabhängigen Kommission.
Bundestariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen ab 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergehen, die sich an Tarifverträge halten. Für Start-ups mit innovativen Leistungen soll in den ersten vier Jahren nach Gründung eine höhere Schwelle von 100.000 Euro gelten.
Entgelttransparenz. Die bereits geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll bürokratiearm umgesetzt werden. Dafür wird eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Ende 2025 Vorschläge erarbeiten soll. Ziel ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit bis 2030.
Weniger Schriftformerfordernisse. Der Koalitionsvertrag kündigt weitere Erleichterungen bei Formvorschriften an, etwa bei befristeten Arbeitsverträgen, die bislang zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen.
Was noch offen bleibt
Ein Koalitionsvertrag legt Ziele fest, keine Paragrafen. Für die Zeiterfassung bedeutet das: Wie genau die elektronische Erfassung ausgestaltet wird, welche Übergangsfristen kleine und mittlere Unternehmen konkret erhalten und ab welcher Betriebsgröße Ausnahmen greifen, klärt erst der noch ausstehende Referentenentwurf. Gleiches gilt für die genaue Reichweite der geplanten Formerleichterungen. Wer jetzt schon Prozesse umstellt, sollte deshalb auf Flexibilität achten, statt sich auf einzelne, noch nicht final geregelte Details festzulegen.
Was das konkret heißt
Für Softwareunternehmen ist vor allem die angekündigte Zeiterfassungspflicht relevant, auch wenn Vertrauensarbeitszeit als Modell erhalten bleiben soll. Wer Entwicklerteams mit hoher zeitlicher Selbstorganisation führt, sollte die weitere Ausgestaltung genau verfolgen, insbesondere die geplanten Übergangsregeln für KMU. Die Aussicht auf einen höheren Mindestlohn betrifft vor allem Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte.
Ein Koalitionsvertrag ist kein Selbstläufer
Zwischen einem Koalitionsvertrag und einem fertigen Gesetz liegen in der Regel Monate bis Jahre. Ministerien müssen Referentenentwürfe erarbeiten, Verbände und Sozialpartner werden angehört, danach folgen Kabinettsbeschluss, Bundestag und häufig auch der Bundesrat. Gerade bei Themen, die zwischen den Koalitionspartnern unterschiedlich gewichtet werden, wie der genauen Ausgestaltung der Arbeitszeitreform, kann sich dieser Prozess zusätzlich verzögern. Für Ihre Planung heißt das: Die im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben sind ein verlässlicher Hinweis auf die Richtung, aber noch kein Zeitplan.
Was Sie jetzt tun sollten
- Beobachten Sie die Umsetzung in konkrete Gesetzentwürfe, ein Referentenentwurf zur Zeiterfassung ist der nächste zu erwartende Schritt.
- Prüfen Sie schon jetzt, wie Ihr Unternehmen Arbeitszeiten erfasst, unabhängig vom neuen Gesetzentwurf gilt die Erfassungspflicht bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- Verfolgen Sie die Arbeit der Entgelttransparenz-Kommission, ihre Vorschläge dürften die spätere Gesetzesfassung stark prägen.
- Halten Sie sich bei befristeten Verträgen weiterhin an die geltende Schriftform, angekündigte Erleichterungen sind noch nicht in Kraft.
Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung, kein Gesetz. Für die konkrete rechtliche Umsetzung in Ihrem Unternehmen bleibt es dabei, aktuelle Entwicklungen zu beobachten und im Zweifel arbeitsrechtlichen Rat einzuholen.
Quellen
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Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.
Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.