Psychische Gefährdungsbeurteilung: Seit Januar wird geprüft, was seit 2013 Pflicht ist
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. § 5 Absatz 3 Nummer 6 Arbeitsschutzgesetz nennt sie ausdrücklich, und sie gilt für jeden Arbeitgeber ab der ersten beschäftigten Person. In der Praxis…

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 gesetzliche Pflicht. § 5 Absatz 3 Nummer 6 Arbeitsschutzgesetz nennt sie ausdrücklich, und sie gilt für jeden Arbeitgeber ab der ersten beschäftigten Person. In der Praxis wurde sie über Jahre kaum kontrolliert.
Was sich zum Januar geändert hat
Die Gewerbeaufsichtsbehörden müssen seit dem 1. Januar 2026 jährlich mindestens 5 Prozent aller Betriebe besichtigen. Geprüft wird dabei nicht nur, ob eine Gefährdungsbeurteilung existiert, sondern ob sie aktuell ist und psychische Belastungen tatsächlich erfasst.
Hinzu kommt: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat psychische Belastung als Schwerpunkt für das Arbeitsprogramm 2026 bis 2029 gesetzt. Der Bußgeldrahmen nach § 25 Arbeitsschutzgesetz reicht bis zu 30.000 Euro.
Warum das in Entwicklungsteams kein Formalthema ist
Die typischen Belastungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung lesen sich wie die Beschreibung eines Release-Zyklus: hohe Arbeitsintensität, häufige Unterbrechungen und Kontextwechsel, unklare Zuständigkeiten in Matrix-Strukturen, ständige Erreichbarkeit, geringe Einflussmöglichkeit auf Termine.
Wer die Beurteilung ernsthaft durchführt, bekommt deshalb Antworten, die im normalen Mitarbeitergespräch nicht auftauchen. Das ist der eigentliche Wert, die Erfüllung der Pflicht ist nur der Anlass.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und wann sie zuletzt aktualisiert wurde.
- Stellen Sie sicher, dass psychische Belastung darin ausdrücklich behandelt wird, nicht nur Ergonomie und Brandschutz.
- Dokumentieren Sie Beurteilung, abgeleitete Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.
- Beziehen Sie die Teams ein. Eine Beurteilung ohne Beteiligung der Betroffenen ist wertlos.
Für die methodisch saubere Durchführung gibt es etablierte Verfahren und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das ist keine Aufgabe, die man nebenbei erledigt.
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Quellen
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Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.
Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.