Qualifizierungsgeld und Qualifizierungschancengesetz: Was der Staat wirklich zahlt
Wenn in Softwareunternehmen über Weiterbildung gesprochen wird, endet das Gespräch häufig beim Budget. Dabei gibt es zwei staatliche Förderwege, die erstaunlich selten genutzt werden, und die zusammen einen erheblichen Teil der Kosten…

Wenn in Softwareunternehmen über Weiterbildung gesprochen wird, endet das Gespräch häufig beim Budget. Dabei gibt es zwei staatliche Förderwege, die erstaunlich selten genutzt werden, und die zusammen einen erheblichen Teil der Kosten tragen können.
Weg 1: Das Qualifizierungschancengesetz
§ 82 SGB III fördert die Weiterbildung Beschäftigter unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße. Übernommen werden je nach Unternehmensgröße 25 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten, dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung.
Der höchste Fördersatz greift in kleineren Betrieben, insbesondere bei Beschäftigten ab 45 Jahren. Für ein Softwareunternehmen mit einer alternden Kernmannschaft ist das ein relevanter Hebel, gerade dort, wo Technologiewechsel anstehen.
Weg 2: Das Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist die jüngere Leistung und zielt auf den Strukturwandel. Voraussetzung ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft von einem strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf betroffen ist.
Die Agentur für Arbeit zahlt den Beschäftigten während der Weiterbildung 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Der Arbeitgeber trägt die Lehrgangskosten und die Sozialversicherungsbeiträge.
Zwingend erforderlich ist eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag, in dem die Qualifizierung geregelt ist. Ohne diese Grundlage gibt es keine Förderung.
Die Hürde, an der es meist scheitert
Beide Wege setzen voraus, dass die Weiterbildung bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger stattfindet und die Maßnahme selbst zugelassen ist. Genau daran scheitert es in der Praxis: Der beste Fachtrainer ist oft nicht zertifiziert.
Wer die Förderung nutzen will, muss den Träger also vor der Planung auswählen, nicht danach.
Was Sie jetzt tun sollten
- Klären Sie mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, welcher Weg für Ihre Situation passt. Das Gespräch ist kostenlos.
- Prüfen Sie bei geplanten Weiterbildungen zuerst die AZAV-Zulassung des Trägers.
- Rechnen Sie die Förderung in die Jahresplanung ein, statt sie als nachträglichen Bonus zu behandeln.
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Quellen
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Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.