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Westbalkanregelung: Der Zugang, den viele Mittelständler nicht kennen

Die Westbalkanregelung wurde verstetigt und ihre Jahresquote auf 50.000 Personen verdoppelt. Für Unternehmen, die Stellen unterhalb der klassischen Fachkräfteregelungen nicht besetzt bekommen, ist das ein Weg, den viele nicht auf dem…

Gilt bereits Stand 30.09.2025· geprüft am 30.09.2025· 1 Min. Lesezeit

Die Westbalkanregelung wurde im Juni 2024 entfristet und ihre Jahresquote auf 50.000 Personen verdoppelt. Für Unternehmen, die Stellen unterhalb der klassischen Fachkräfteregelungen nicht besetzt bekommen, ist das ein Weg, den viele auch mehr als ein Jahr später nicht auf dem Schirm haben.

Was die Regelung ermöglicht

Staatsangehörige aus sechs Westbalkanstaaten können eine Arbeitserlaubnis für jede Beschäftigung erhalten, unabhängig davon, ob eine formale Qualifikation vorliegt oder anerkannt ist. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Geprüft wird dabei insbesondere, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen. Wer unter Tarif oder unter Marktniveau anbietet, bekommt keine Zustimmung.

Wo das für Softwareunternehmen passt

Für Senior-Entwicklerinnen und -Entwickler ist die Blaue Karte EU meist der bessere Weg, sie ist schneller und mit mehr Rechten verbunden.

Interessant wird die Westbalkanregelung bei Rollen, die im deutschen Markt schwer zu besetzen sind und keine formale Anerkennung erfordern: Anwendungsbetreuung, IT-Administration, Qualitätssicherung, technischer Support, Vertriebsinnendienst.

Der eigentliche Engpass

Das rechtliche Verfahren ist selten das Problem. Der begrenzende Faktor ist die Terminlage bei den deutschen Auslandsvertretungen, die Wartezeiten auf einen Visumtermin bestimmen den Zeitplan.

Wer diesen Weg gehen will, sollte deshalb mit erheblichem Vorlauf planen und die Stelle so beschreiben, dass die Zustimmung der Bundesagentur realistisch ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie, welche Ihrer offenen Stellen keine formale Anerkennung erfordern.
  • Klären Sie vorab mit dem Arbeitgeber-Service, ob die Bedingungen zustimmungsfähig sind.
  • Planen Sie den Visumtermin als längsten Posten im Zeitplan ein.
  • Bereiten Sie das Onboarding vor: Seit Januar gilt zusätzlich die Informationspflicht zur Beratung durch „Faire Integration".
Nadine UllrichGeschäftsführerin HRzlich GmbH, seit über 15 Jahren im Personalwesen

Quellen

  1. Beauftragte der Bundesregierung: Fachkräfteeinwanderung Quelle (geprüft am 30.09.2025)
  2. Hamburger Software: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Neuerungen für Arbeitgeber Quelle (geprüft am 30.09.2025)
Kein RechtsratDieser Beitrag informiert und ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Wie die Regelung in Ihrem Unternehmen konkret umzusetzen ist, klären Sie bitte mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht oder Ihrer Steuerberatung.
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Nadine Ullrich, Geschäftsführerin der HRzlich GmbH, in ihrem Büro

Konsequent digital, kompromisslos h(e)rzlich.

Über 15 Jahre Personalwesen, Verantwortung für Strukturen mit 120+ Mitarbeitenden. Sie kennt Strategie und operative Realität wachsender Unternehmen gleichermaßen.

Nadine Ullrich · Geschäftsführerin, HRzlich
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